Gesetzlicher Höchstzins
Der gesetzliche Höchstzins für Konsumkredite in der Schweiz wird durch den Bundesrat festgelegt. In der Regel entspricht dieser dem Libor-Zinssatz +11%. Dabei werden Negativzinsen des Libor nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass der gesetzliche Höchstzins für Konsumkredite bei negativen Libor-Zinsen auf maximal 11% begrenzt ist. Für Kreditkarten liegt die Grenze bei Libor +13%.
Bei traditionellen Kreditanbietern wird oft der gesamte Spielraum ausgeschöpft, und ihre Konditionen bewegen sich am oberen Ende der Zinsgrenze. Bei Crowd4Cash finden Sie dagegen attraktivere Zinserwartungen. Mehr zur Zinserwartung von Crowd4Cash finden Sie hier.