Steuerliche Behandlung von Kreditzinsen und Krediten für Kreditnehmer
Kreditnehmer sparen bei Crowd4Cash bares Geld da sie im Vergleich zu traditionellen Kreditinstituten und Kreditkarten-Anbietern von attraktiveren Zinsen profitieren können. In diesem Sinne ist es uns auch ein Anliegen, dass unsere Kunden bei den Steuern Geld sparen können. Aus diesem Grund geben wir Ihnen hiermit gerne eine Anleitung wie sie die Zinsen und den ausstehenden Kreditbetrag korrekt in ihrer Steuererklärung ausweisen können.
Rechtslage
Abgesehen von der direkten Bundessteuer, sind die Einkommenssteuern kantonal geregelt. Daher kann hierbei in Bezug auf die zulässigen Abzüge keine allgemeine Obergrenze genannt werden. Grundsätzlich sind jedoch 100% der Schuldzinsen beim Privatkredit abzugsfähig.
Für die die direkte Bundessteuer regelt die Steuererlassverordnung SR 642.11 Art. 33 Abs.1, dass Schuldzinsen aus Krediten z.B. aus einem Privatkredit bis zu einer Höhe von CHF 50'000 zusätzlich zu den Erträgen aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen in Abzug gebracht werden können. Dadurch reduziert sich die entsprechende Steuerlast.
Welche Kredite sind abzugsberechtigt?
In der Steuererklärung können Schuldzinsen aus verschiedenen Kreditarten geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind dabei folgende Kredite.• Privatkredite
• Hypothekarkredite
• Kontoüberzüge
• Sollsalden bei Kreditkarten
Leasingraten können steuerlich nicht berücksichtigt werden. Leasing gilt rechtlich nicht als Kredit, sondern als eine Art Miete-Kauf und ist daher nicht abzugsfähig (siehe auch unseren Blog Vergleich Autokredit mit Leasing).
Wie erhalte ich die notwendigen Informationen?
Crowd4Cash stellt Ihnen jährlich in Ihrem persönlichen Dashboard einen individuellen Steuerausweis zur Verfügung. Darin finden Sie alle notwendigen Informationen des vergangenen Jahres in einem Dokument zusammengefasst und können somit die Steuererklärung ohne grösseren Aufwand ausfüllen.
Die Daten auf dem Crowd4Cash Zinsausweis müssen im Schuldenverzeichnis eingetragen werden und anschliessend in die Hauptsteuererklärung übertragen werden. Bei einer elektronischen Steuererklärung erfolgt dies in der Regel automatisch.
Wir haben für Sie nachstehend zwei Beispiele, eines aus unserem Sitzkanton Zug und ein zweites aus dem Kanton Zürich bereitgestellt.
Hinweis: Steuererklärungen sind kantonal verschieden, daher können je nach Ihrem Wohnsitzkanton die Formulare und die Eingabe unterschiedlich sein.
Ihre Kreditzinsen werden nun von Ihren Einkünften abgezogen und entsprechend steuerlich berücksichtigt. Der Schuldbetrag wird von Ihrem Vermögen abgezogen. Wir freuen uns, Sie mit unserem übersichtlichen Steuerausweis bei Ihrer Steuererklärung unterstützen zu dürfen und Ihnen helfen zu können Ihre Steuerlast zu reduzieren.
Weitere Antworten zu möglichen Fragen rund um das Kreditgeschäft bei Crowd4Cash beantworten wir gerne in unseren FAQ.