Crowd4Cash Für die Erst- oder als Anschlussfinanzierung Ihrer Immobilie

Die niedrigen Hypothekenzinsen machen den Kauf einer Immobilie nach wie vor sehr attraktiv. Für den Kauf eines Eigenheims bieten wir Erst- oder Zweitfinanzierungen zu attraktiven Konditionen.

Als Onlineanbieter sind wir flexibel und geben Ihnen basierend auf Ihrer Anfrage werktags innerhalb von 24 Stunden eine erste Indikation. Somit können Sie zeitnah über den Kauf der Wunschimmobilie entscheiden. Ganz egal, ob es sich dabei um die 1. und/oder 2. Hypothek handelt.

 

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Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob die genannten Kriterien erfüllt sind.

Mindestbetrag und Einkommensbelastung

  • Mindestbetrag: CHF 25'000.-
  • Belastung max. 33% des Bruttoeinkommens wobei je nach Fall mit dem tatsächlichen Zins gerechnet wird

Liegenschaft

Die Liegenschaft muss in der Schweiz liegen

Währung

CHF

Maximale Belehnung

  • Einfamilienhäuser: max. 80% des Liegenschaftswertes
  • Eigentumswohnungen: max. 80% des Liegenschaftswertes
  • Max. 80% des Liegenschaftswertes von vermieteten Objekten
  • Ferienhäuser/-wohnungen: max. 75% des Liegenschaftswertes

Voraussetzung

Natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz. Schweizer/innen sowie Ausländer/innen mit Ausweis B oder C

Vorteile bei der Zweithypothek von Crowd4Cash

Berechnung der Belehnung zum tatsächlichen Zinssatz bzw. Kosten der Ersthypothek

Ab CHF 25'000

Vorzeitige Rückzahlung jederzeit möglich (Pauschale Vorfälligkeitsentschädigung von 2%)

Regelmässige Abzahlung des Betrages

Bis 10 Jahre Laufzeit Annuitätenprinzip

Hypothek beantragen

Sind alle Kriterien für einen Hypotheken Antrag erfüllt? Dann können Sie in nur wenigen Schritten Ihre Anfrage stellen

Hotline bei Fragen: 041 525 33 77

Wunschbetrag*
Laufzeit*

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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