Gesetzlicher Höchstzins

Der gesetzliche Höchstzins für Konsumkredite in der Schweiz wird durch den Bundesrat festgelegt. In der Regel entspricht dieser dem Libor-Zinssatz +11%. Dabei werden Negativzinsen des Libor nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass der gesetzliche Höchstzins für Konsumkredite bei negativen Libor-Zinsen auf maximal 11% begrenzt ist. Für Kreditkarten liegt die Grenze bei Libor +13%.

Bei traditionellen Kreditanbietern wird oft der gesamte Spielraum ausgeschöpft, und ihre Konditionen bewegen sich am oberen Ende der Zinsgrenze. Bei Crowd4Cash finden Sie dagegen attraktivere Zinserwartungen. Mehr zur Zinserwartung von Crowd4Cash finden Sie hier.

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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