Zweithypothek

Als Zweithypothek bezeichnet man den Anteil Fremdkapital, der bei einer Bankfinanzierung über einem Belehnungswert (der Liegenschaft) von zwei Dritteln liegt. Diese zweite Hypotheken muss spätestens bei Erreichen des Pensionsalter und/oder nach 15 Jahren der Kreditaufnahme amortisiert sein.
Rechtlich handelt es ich um eine Grundpfandverschreibung. Daher kann die Zweithypothek als grundpfandgesichertes Darlehen auch über die Plattform der Crowd4Cash finanziert werden. Dies hat mehrere Vorteile: der Zinssatz ist dank des Grundpfandes im Gegensatz zu einem unbesicherten Privatkredit relativ tief, die Tragbarkeitsrechnung der Banken wird positiv beeinflusst, da der Kunde einerseits weniger Eigenmittel beibringen muss oder andererseits bereits mit einem geringerem Einkommen einen positiven Entscheid erwarten kann. Dies bei einem gleichbleibenden Risiko für die Bank.

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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