Verlustschein

Ein Verlustschein ist ein rechtliches Dokument, das einem Gläubiger ausgestellt wird, wenn dieser eine ausstehende Forderung gegenüber einem Schuldner hat, der nicht in der Lage ist, diese zu begleichen. Der Verlustschein dokumentiert somit den Verlust der Forderung und gewährt dem Gläubiger das Recht, den Schuldner für einen Zeitraum erneut zur Zahlung aufzufordern, sollte dieser in Zukunft wieder zahlungsfähig werden.

Die Ausstellung eines Verlustscheins kann zum Beispiel erfolgen, wenn eine Person eine unbezahlte Rechnung hat und trotz wiederholter Mahnungen nicht begleicht. In einem solchen Fall kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten und bei Erfolg einen Verlustschein erhalten. Zu beachten ist jedoch, dass der Verlustschein zunächst keinen unmittelbaren Wert hat, da der Schuldner zahlungsunfähig ist.

Sollte der Schuldner jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder zahlungsfähig werden, dient der Verlustschein dem Gläubiger als rechtliche Grundlage, um weitere Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderungen zu ergreifen. Dies kann beispielsweise die Pfändung des Lohns des Schuldners oder die Zwangsverwertung von dessen Vermögenswerten einschließen.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Erhalt eines Verlustscheins nicht automatisch bedeutet, dass die ausstehende Forderung in jedem Fall beglichen wird. Vielmehr bietet er dem Gläubiger eine langfristige Handlungsmöglichkeit, um seine Ansprüche im Falle einer späteren Zahlungsfähigkeit des Schuldners geltend zu machen.

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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