Verlustschein

Ein Verlustschein ist ein Dokument, das ein Gläubiger erhält, wenn er eine Forderung gegenüber einem Schuldner hat, der nicht in der Lage ist, diese Forderung zu begleichen. Der Verlustschein bescheinigt somit den Verlust der Forderung. Er ist ein Titel, der dem Gläubiger das Recht gibt, während 20 Jahren den Schuldner erneut zur Zahlung aufzufordern, falls dieser wieder zahlungsfähig wird.

Ein Verlustschein kann beispielsweise ausgestellt werden, wenn eine Person eine unbezahlte Rechnung hat und trotz Mahnungen nicht zahlt. Der Gläubiger kann dann ein Gerichtsverfahren einleiten und bei Erfolg einen Verlustschein erhalten. Der Verlustschein ist aber zunächst wertlos, da der Schuldner nicht zahlungsfähig ist. Wenn der Schuldner jedoch in Zukunft wieder zahlungsfähig wird, kann der Gläubiger den Verlustschein als Grundlage für weitere Massnahmen nutzen, um seine Forderungen durchzusetzen, beispielsweise durch Lohnpfändung oder die Zwangsverwertung von Vermögenswerten des Schuldners.

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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