Passives Einkommen

Passives Einkommen wird grundsätzlich ohne unmittelbare Zeit- oder Arbeitsinvestition erzielt. Es steht in klarem Gegensatz zum aktiven Einkommen, das durch eine konkrete Tätigkeit wie beispielsweise berufliche Arbeit verdient wird. Ein klassisches Beispiel für passives Einkommen sind Geldanlagen, die regelmäßige Gewinnausschüttungen versprechen. Crowdlending stellt dabei eine von vielen Optionen dar, passives Einkommen zu generieren. Denn neben der Rückführung des investierten Kapitals beinhaltet es auch eine Zinskomponente, die regelmäßig auf monatlicher Basis ausgeschüttet wird.

Die Vorteile von passivem Einkommen sind vielfältig. Es schafft eine zusätzliche finanzielle Sicherheit und ermöglicht es, Einkommensströme aus verschiedenen Quellen zu diversifizieren. Zudem bietet passives Einkommen die Freiheit, mehr Zeit für persönliche Interessen und Freizeitaktivitäten zu haben, da es nicht an aktive Arbeitszeiten gebunden ist.

Crowdlending als Form des passiven Einkommens hat spezifische Stärken. Es ermöglicht Anlegern, direkt in Kreditprojekte zu investieren und so von den Zinsen zu profitieren. Auf Plattformen wie Crowd4Cash wird dieser Prozess besonders transparent gestaltet, was es Investoren erlaubt, ihre Anlagen präzise zu steuern und zu verwalten.

Zusammenfassend bietet passives Einkommen durch Crowdlending eine attraktive Möglichkeit, finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen. Es eröffnet die Chance, von verschiedenen Einkommensquellen zu profitieren und gleichzeitig die eigene Zeit frei gestalten zu können. Mit einer klugen Strategie und einer sorgfältigen Herangehensweise kann passives Einkommen zu einem stabilen und nachhaltigen Finanzpolster werden.

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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