Kreditablösung

Die Kreditablösung ist ein Prozess, bei dem ein Kreditnehmer einen bestehenden Kredit vorzeitig zurückzahlt, indem er einen neuen Kredit aufnimmt. Dieser neue Kredit dient dazu, den bisherigen Kredit vollständig oder zumindest teilweise abzulösen. Von diesem Zeitpunkt an ist der Kreditnehmer nur noch verpflichtet, den neuen Kredit gemäß den vereinbarten Bedingungen zurückzuzahlen.

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Kreditablösung in Erwägung ziehen könnte. Zum Beispiel könnte es das Ziel sein, die monatliche Belastung durch Zinsen und Tilgung zu reduzieren oder mehr Flexibilität bei der Rückzahlung zu erlangen. Auch die Möglichkeit, von einer besseren Verzinsung oder einem niedrigeren Zinssatz zu profitieren, kann ein Anreiz für eine Kreditablösung sein. Darüber hinaus entscheiden sich manche Personen auch für eine Kreditablösung, um ihre Schulden zu konsolidieren und einen besseren Überblick über ihre finanzielle Situation zu erhalten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung des alten Kredits in der Regel Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Diese zusätzlichen Kosten können den Gesamtbetrag der Kreditablösung erhöhen. Daher ist es ratsam, vor einer Kreditablösung verschiedene Kreditangebote sorgfältig zu vergleichen und die Bedingungen genau zu prüfen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der neue Kredit tatsächlich zu besseren Konditionen angeboten wird und dass die Kreditablösung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Insgesamt bietet die Kreditablösung eine Möglichkeit, bestehende Kreditverpflichtungen zu optimieren und die finanzielle Situation zu verbessern. Sie erfordert jedoch eine gründliche Analyse der individuellen Umstände und eine genaue Prüfung der vertraglichen Bedingungen.

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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