Ratenausfallversicherung

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Bei einer Kreditausfallversicherung handelt es sich um eine Versicherungslösung, um sich gegen die finanziellen Folgen bei Tod, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Scheidung abzusichern. Sie entlastet den Versicherungsnehmer und die Angehörigen sowie die Erben im Falle der Berufsunfähigkeit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit als auch im Todesfall, über die gesamte Kreditlaufzeit hinweg von den Rückzahlungsraten. Neu ist, dass auch im Fall von Scheidung die Kreditrückzahlungen über eine Laufzeit von max. 6 Monate von der Versicherung übernommen werden. Für Anleger bildet die Ratenausfallversicherung eine Rückversicherung für sein Investment und ist ein mögliches Entscheidungskriterium bei der Wahl seiner bevorzugten Kreditprojekte.

Der Kreditnehmer ist obligatorisch gegen das Todesfallrisiko versichert. Hierbei übernimmt die Versicherung die Restschuld gegenüber dem Kreditgeber. Bei den Versicherungen mit Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Scheidung sind Ihre monatlichen Kreditraten im Versicherungsfall bis Ende der Laufzeit abgedeckt (Bei Scheidung max. 6 Monatsraten). Die Details finden Sie in der Produktinformation und den AVB.

Ja, bei Crowd4Cash können Sie sich und Ihre Angehörigen auch als Selbständigerwerbender gegen diese Risiken absichern. Selbständigerwerbende, die aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse ihre selbständige oder freiberufliche Tätigkeit aufgeben müssen, sind dabei ArbeitnehmerInnen gleichgestellt. Die Details finden Sie in der Produktinformation und den AVB.

Bei jedem Kreditnehmer ist im Todesfalle und bei Bestehen eines Versicherungsanspruchs, der gesamte ausstehende Kreditbetrag geschützt. Die Prämie für die Todesfall-Versicherung ist in den Gebühren inbegriffen.

 

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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