Nutzungsbestimmungen für Anleger

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unseren Service nutzen

Nutzung unserer Dienste

Als Kreditnehmer finden Sie die geltenden Bestimmungen zur Nutzung von Crowd4Cash hier

1. Über Crowd4Cash

Crowd4Cash ist eine Plattform der Crowd Solutions AG. Die Crowd Solutions AG ist Kreditgeber und stellt die Plattform Crowd4Cash für Kreditgeber (Anleger) und Kreditnehmer zur Verfügung. Zusätzlich werden Dienstleistungen rund um die Abwicklung des Kredites wie Zahlungsverkehr, Bonitätsprüfung oder Aufschaltung auf der Plattform erbracht. Die Dienstleistungen von Crowd4Cash stellen kein Angebot er keine Empfehlung zum Eingehen eines Kreditvertrages oder zum Eingehen eines entsprechenden Vertrags oder Rechtsgeschäftes dar.

Die Plattform Crowd4Cash verfügt über eine Bewilligung als Kreditvermittler und als Kreditgeber. Zudem ist sie Mitglied bei der Selbstregulierungsorganisation PolyReg zur Einhaltung der Geldwäschereivorschriften und bei der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK). Damit untersteht Sie indirekt der Finanzmarktaufsicht FINMA.

2. Geltungsbereich der Nutzungsbestimmungen

Diese Nutzungsbestimmungen für die Nutzung der Plattform Crowd4Cash (https://www.Crowd4Cash.ch und Subsites) („Crowd4Cash“ oder „Crowd4Cash-Plattform“) gelten als „Nutzungsvertrag“ zwischen Ihnen und der Crowd Solutions AG („Crowd Solutions, uns, wir“) als Betreiber der Crowd4Cash-Plattform. Crowd4Cash führt PrivatKreditnehmer und Firmen-Kreditnehmer (nachfolgend „Kreditnehmer“ genannt) mit Privatanlegern und Unternehmens- oder institutionellen Anlegern (nachfolgend „Anleger“ genannt) zusammen. Kreditnehmer und Anleger werden nachstehend auch als „Nutzer“ bezeichnet.

Crowd4Cash ist eine Plattform der Crowd Solutions AG, Bellevueweg 42. 6300 Zug. Die Crowd Solutions AG nimmt die Abwicklung der Verträge, der Zahlungsströme und der damit verbundenen Tätigkeiten (wie Inkasso) im Zusammenhang mit der Crowd4Cash-Plattform vor. Die Zahlungen der Anleger und der Kreditnehmer erfolgen daher auf ein Konto der Crowd Solutions AG. Die Zahlungen im Zusammenhang mit den Kredittransaktionen werden allesamt über ein vom Geschäftskonto der Crowd Solutions vollständig unabhängiges Durchlaufkonto abgewickelt (Segregation).

Sofern ein Kreditvertrag abgeschlossen wird, veranlasst die Crowd Solutions AG die Zahlung der Anleger und die Auszahlung des Kreditbetrags an den Kreditnehmer. Die Crowd Solutions AG ist zudem um den Einzug der Zins- und Tilgungsraten beim Kreditnehmer besorgt. Ferner leitet die Crowd Solutions AG die beim Kreditnehmer eingezogenen Beträge (nach Abzug der an Crowd Solutions AG abzuführenden Kreditgeber Gebühr) an die Anleger weiter.

3. Funktionsweise der Crowd4Cash Plattform

Auf Crowd4Cash können Kreditnehmer Kreditprojekte einstellen und diese nach der erfolgreichen Identifikation und Bonitätsprüfung durch die Crowd Solutions AG freischalten lassen. Anleger können sich bei Kreditprojekten von Kreditnehmern grundsätzlich binnen der vom Kreditnehmer zusammen mit der Crowd Solutions definierten Laufzeit „Anlagefrist“) dazu entscheiden, zu auf Crowd4Cash freigeschalteten Kreditprojekten verbindliche Finanzierungszusagen abzugeben. Crowd4Cash kann die Anlagefrist für einen angemessenen Zeitraum verlängern. Finden sich genügend Anleger zur vollständigen Finanzierung des freigeschalteten Kreditprojekts eines Kreditnehmers, kommt dieses zustande („vollständig finanziertes Kreditprojekt“). Haben sich nicht genügend Anleger beteiligt, kommt das Kreditprojekt grundsätzlich nicht zustande. Crowd4Cash kann jedoch mit dem Kreditnehmer eine Verlängerung der Frist vereinbaren. Nach Ablauf der Nachfrist kann Crowd4Cash den Kreditnehmern in Fällen, in denen der vom Kreditnehmer ursprünglich nachgefragte Kreditbetrag nach Ablauf der Anlagefrist nicht vollständig durch Finanzierungszusagen von Anlegern gedeckt ist („unvollständig finanziertes Kreditprojekt“), ein freibleibendes Angebot zum Abschluss eines Kreditvertrages für den durch diese Finanzierungszusagen gedeckten Betrag machen.

Die Crowd Solutions AG ist keine Bank. Vielmehr ermöglicht Crowd Solutions via die Crowd4Cash-Plattform dem Kreditnehmer eines finanzierten Kreditprojekts den Abschluss eines Kreditvertrags zu den aufgrund der Bonitätsprüfung festgesetzten Konditionen sofern sich genügend Anleger zur Finanzierung bereit erklärt haben und weitere Bedingungen erfüllt sind. Die Entscheidung, ob wir einen Kreditnehmer auf der Crowd4Cash Plattform aufschalten, liegt ausschliesslich bei uns.

Nach erfolgter Finanzierung erhalten Sie als Anleger einen Kreditvertrag. Nach Unterschrift des Kreditnehmers und Bestätigung des Vertrages durch den Anleger werden die laufenden Forderungen aus dem Kreditvertrag sodann an die Anleger jeweils anteilig in Höhe ihrer berücksichtigten Finanzierungszusage ausgezahlt.

Crowd4Cash bietet Funktionen zur unverbindlichen und schnellen Abfrage möglicher Kreditbeträge und Finanzierungskonditionen an. Kreditnehmer können über diese Funktionen bestimmte Daten zu den geplanten Kreditprojekten mitteilen und erhalten – nach Durchführung bestimmter Vorprüfungen - unverbindliche Informationen zu maximalen Kreditbeträgen. Diese Informationen sollen dem Kreditnehmer erste unverbindliche Anhaltspunkte geben, stellen aber keine Zusage dar, dass ein Kreditvertrag über einen bestimmten Betrag und zu bestimmten Konditionen zustande kommt und begründen auch im Übrigen keine Pflichten der Crowd Solutions.

4. Vermittlung von Krediten und Anlagen an Crowd4Cash

Kreditnehmer können auch durch Kreditvermittler an die Crowd4Cash-Plattform weitervermittelt werden. In diesem Fall erhalten die Kreditnehmer vor Freischaltung des Kreditprojekts auf Crowd4Cash unter anderem auch diese Nutzungsbestimmungen. Die Nutzer müssen diesen Bestimmungen und dem darauf basierenden Nutzungsvertrag zustimmen, bevor ein Kreditprojekt auf Crowd4Cash freigeschaltet werden kann.

Wir kooperieren mit verschiedenen Banken und Kreditvermittlern bzw. planen derartige Kooperationen für die Zukunft. Für den Fall, dass die Finanzierung eines Kreditprojektes über Crowd4Cash nicht zustande kommt, können wir auf Wunsch des Kreditnehmers die Unterlagen zum Kreditprojekt an Kooperationspartner weiterleiten, die dann ihrerseits prüfen, ob sie das Kreditprojekt finanzieren bzw. eine Finanzierung hierfür vermitteln können. Kreditnehmer können eine entsprechende Anfrage nach Mitteilung der Absage der Finanzierungsmöglichkeit über die Crowd4Cash Plattform an die Crowd Solutions stellen.

An die Crowd4Cash Plattform können auch Anleger vermittelt werden. Die Anleger verzichten ausdrücklich auf eine Herausgabe allfälliger Vergütungen zu Gunsten der Vermittler. Crowd4Cash trägt die Kosten für die Vermittlung. Die Kosten werden weder dem Anleger verrechnet, noch hat dies einen Einfluss auf die geschuldete Plattformgebühr.

5. Grundlagen des Nutzungsvertrages

Betreiber von Crowd4Cash und Ihr Vertragspartner bei der Nutzung von Crowd4Cash ist:

Crowd Solutions AG
Bellevueweg 42
6300 Zug

E-Mail: [email protected]
Telefon: (+41) (0) 41 525 33 77

Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Unsere Leistungen beschränken sich auf die Leistungen nach diesem Nutzungsvertrag. Andere uns vor oder nach Abschluss des Nutzungsvertrages überlassene Angebote oder Geschäftsbedingungen von Nutzern gelten, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zustimmen, nicht. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen nicht allgemein oder im Einzelfall widersprechen.

6. Registrierung und Mitgliedschaft

Es besteht kein Anspruch auf die Registrierung und Nutzung der Crowd4Cash Plattform. Mit der Registrierung werden diese Nutzungsbestimmungen anerkannt und sind integraler Bestandteil des Nutzungsvertrages zwischen dem Nutzer und der Crowd Solutions.

Voraussetzungen für Privatpersonen

  • Wohnsitz zwingend in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein haben (gilt nur für Kreditnehmer)
  • Volljährigkeit
  • Uneingeschränkt handlungsfähig
  • Eine Bankverbindung in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein

Kreditnehmer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz bzw. Liechtenstein oder Personen unter 20 Jahren sind von der Nutzung der Crowd4Cash Plattform ausgeschlossen.

Voraussetzungen für Unternehmen

  • Handelsregistereintrag
  • Geschäftssitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein
  • Eine Bankverbindung in der Schweiz oder demFürstentum Liechtenstein

Voraussetzungen für Institutionelle Investoren

  • Handelsregistereintrag
  • Geschäftssitz in der Schweiz oder Liechtenstein oder ein Sitz in einem Land innerhalb der Europäischen Union oder der EFTA

Privatpersonen und Unternehmen dürfen nur eine Mitgliedschaft führen. Das Nutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar. Die aus der Nutzung entstehenden Nutzungsrechte dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Nutzer haften für die unsachgemässe Nutzung des Mitgliederkontos.

Um den Nutzungsvertrag zu schliessen, tragen Sie die an uns zu übermittelnden Daten bitte im Registrierungsformular auf der Crowd4Cash Plattform ein und übermitteln uns diese. Mit der Registrierung erklären Sie sich einverstanden mit diesen Nutzungsbestimmungen. Mit dem Abschluss des Registrierungsvorganges (erfolgreiche Verifikation der E-Mail Adresse) kommt der Nutzungsvertrag über Ihr Crowd4CashKonto als Anleger auf Crowd4Cash zustande.

Werden bei der Registrierung oder beim Kreditantrag absichtlich falsche Angaben gemacht, hat Crowd Solutions das Recht, das Nutzerkonto fristlos zu kündigen. Schadenersatzsprüche an den Nutzer bleiben vorbehalten.

Bestehen Anhaltspunkte, dass ein Mitglied gegen geltendes Recht oder diesen Nutzungsvertrag verstösst, kann Crowd Solutions den Nutzer verwarnen oder das Nutzerkonto vorübergehend oder unbefristet sperren.

7. Identifikation

Crowd4Cash muss im Rahmen der gesetzlichen Identifikationspflicht nach Geldwäschereigesetz die Nutzer einwandfrei identifizieren. Dazu müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Hochladen einer ID Kopie und eines „Selfies“ des Nutzers im Nutzerbereich

Vor der vollständigen Identifikation kann weder ein Kreditantrag aufgeschaltet noch ein Kreditvertrag abgeschlossen werden. Unvollständige Registrierungen können gelöscht werden.

Sie sind verpflichtet, die zur Registrierung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben und stets aktuell zu halten. Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Weiter sind Sie verpflichtet, Ihre Zugangsdaten (insbesondere Ihr Passwort) vertraulich zu behandeln; die Weitergabe an Dritte sowie die Benutzung des Crowd4CashKontos durch Dritte ist untersagt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Nutzungsvertrag auch einwilligen, für Schäden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung dieser Verpflichtung zu haften. Wird die Crowd Solutions von einem anderen Nutzer oder einem Dritten aufgrund einer solchen Verletzung mit Ansprüchen konfrontiert, sind Sie verpflichtet, die Crowd Solutions schadlos zu halten.

Crowd4Cash/ Crowd Solutions wird Sie in keinem Fall nach Ihrem Passwort fragen.

8. Leistungen von Crowd4Cash

Nach dem Nutzungsvertrag stellen wir Ihnen als vertragliche Leistung die Crowd4Cash Plattform, wie in dieser Nutzungsvereinbarung beschrieben, zur Verfügung. Die Crowd Solutions nimmt die Abwicklung der Verträge, der Zahlungsströme und der damit verbundenen Tätigkeiten (wie Inkasso) im Zusammenhang mit der Crowd4Cash-Plattform vor.

Nicht umfasst vom Nutzungsvertrag ist die Kreditvergabe (Grundlage hierfür ist ein separater Kreditvertrag).

9. Leistungen für Kreditnehmer

Crowd4Cash gibt für Kreditprojekte einen formalen Rahmen vor, der für Anleger eine Vergleichbarkeit und Transparenz sicherstellt.

Um eine Prüfung des Kreditprojektes durchführen zu können, muss uns der Kreditnehmer weitere Daten mitteilen. Crowd4Cash erhebt hierbei den Kreditnehmern insbesondere folgende Daten:

Privatpersonen

  • Angaben über die finanziellen Verhältnisse wie Einkommen und finanzielle Verpflichtungen
  • Betreibungsauskunft
  • Daten zu Kredithöhe, Laufzeit des Kreditvertrages, Zweck des Kredits
  • Titel und Beschreibung des Kreditprojekts
  • Bei Stellung einer Sicherheit: Angaben zu der natürlichen oder juristischen Person, die für den Kredit Sicherheit durch Garantie leisten soll

Unternehmen

  • Daten zum Unternehmen und zu dessen Geschäftsmodell
  • Daten zu Gesellschaftern, Organen und vertretungsberechtigten Personen des Unternehmens
  • Daten zu den Finanzkennzahlen des Unternehmens
  • Ausfüllen eines qualitativen Fragebogens inkl. Einschätzung der Geschäftsleitung über den bisherigen und weiteren Geschäftsverlauf
  • Betreibungsauskunft
  • Titel und Beschreibung des Kreditprojekts
  • Daten zu Kredithöhe, Laufzeit des Kreditvertrages, Zweck des Kredits
  • Bei Stellung einer Sicherheit: Angaben zu der natürlichen oder juristischen Person oder Personengesellschaft, die für den Kredit Sicherheit durch Garantie leisten soll

Wir können den Kreditnehmer vor Aufschaltung des Kreditprojektes auffordern, uns die erforderlichen Detailangaben zu einer natürlichen Person, zu einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft, die für den Kredit Sicherheit durch Garantie leisten soll, zugänglich zu machen. Als Garantiegeber können wir nur natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in Liechtenstein akzeptieren.

Der Kreditnehmer ist für die Inhalte, Darstellung und die Richtigkeit der gemachten Angaben allein verantwortlich. Grundsätzlich überprüfen wir die Inhalte nicht. Die Crowd Solutions ist jedoch berechtigt, einseitig Änderungen vorzunehmen.

Crowd4Cash ermöglicht Privatpersonen Kreditprojekte ab einem Kreditbetrag von CHF 1'000.- bis zu CHF 250'000.- mit einer Laufzeit zwischen einem Monat und fünf Jahren. Unternehmen können Projekte von CHF 5‘000.- bis zu 500‘000.- finanzieren lassen mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren.

10. Versicherungen

Sind die Kreditnehmer natürliche Personen, besteht eine obligatorische Versicherungsdeckung, welche im Falle des Todes infolge Unfall oder Krankheit die ausstehende Restschuld im Zeitpunkt des Todesfalles absichert. Fakultativ kann der Kreditnehmer sich zusätzlich gegen Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Scheidung versichern. Crowd Solutions ist als Versicherungsnehmerin auf die Versicherungsleistung anspruchsberechtigt. Crowd Solutions verpflichtet sich, die Versicherungsleistung ausschliesslich für die Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen (Tilgung der Restschuld) des Kreditnehmers aus dem Kreditvertrag mit Ihnen als Anleger zu verwenden.

11. Prüfung und Entscheid durch Crowd Solutions

Sobald wir die erforderlichen Daten und Dokumente erhalten haben, führen wir eine Prüfung des Kreditprojekts aufgrund dieser Angaben sowie einer mit Einwilligung des Kreditnehmers durchgeführten Bonitätsauskunft des Kreditnehmers und dessen gesetzlicher Vertreter bei Dritten (z.B. CRIF, Bisnode, Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK)) durch. Wir ermitteln so einerseits, ob sich die Kreditnehmer für eine Kreditvergabe qualifizieren und anderseits eine Bonitätsnote, welche für den Anleger als Orientierung dient. Je besser diese Bonitätsnote ausfällt, desto geringere Zinsen sind möglich. Soweit im Falle eines Kreditprojekts eines Kreditnehmers eine Sicherheit durch Garantie zu leisten ist, wird ergänzend eine Bonitätsauskunft zum Garanten eingeholt. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung eines Kreditprojekts. Die Entscheidung, ob das Kreditprojekt freigeschaltet wird, obliegt einzig der Crowd Solutions. Crowd Solutions kann die Freischaltung des Kreditprojekts ohne Angabe von Gründen verweigern.

Fällt die Prüfung negativ aus, so schalten wir das Kreditprojekt nicht frei.

12. Anlagefrist; Finanzierung des Kreditprojekts

Nach Freischaltung steht das Kreditprojekt eines Kreditnehmers für die Dauer der gewünschten Anlagefrist auf Crowd4Cash zur Abgabe von Finanzierungszusagen bereit. Wir können die Anlagefrist für das Kreditprojekt eines Kreditnehmers für einen angemessenen Zeitraum verlängern, wenn wir dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kreditnehmers und der Anleger für angemessen halten.

Wenn nach Ablauf der Anlagefrist lediglich ein unvollständig finanziertes Kreditprojekt vorliegt, so können wir dem Kreditnehmer innerhalb von maximal zwei Wochen nach Ablauf der Anlagefrist ein freibleibendes Angebot zum Abschluss eines Kreditvertrages für dieses unvollständig finanzierte Kreditprojekt unterbreiten. Der Entscheid zur Abgabe dieses Angebots liegt allein bei der Crowd Solutions.

Haben sich bei Ablauf Anlagefrist nicht genügend Anleger zur vollständigen Finanzierung des Kreditprojekts gefunden und unterbreiten wir auch kein freibleibendes Angebot zum Abschluss eines Kreditvertrages für ein unvollständig finanziertes Kreditprojekt (oder kommt ein Kreditvertrag nicht zustande), so verfällt das Kreditprojekt zusammen mit allen abgegebenen Finanzierungszusagen von Anlegern ersatzlos. Ein Anspruch auf Ersatz des Projektes oder des nicht erhaltenen Zinses besteht nicht.

Kommt ein finanziertes Kreditprojekt auf Crowd4Cash zustande, bezahlen Sie als Anleger an Crowd Solutions die Summe Ihrer Finanzierungszusage als Kreditbetrag für eine entsprechende Kreditforderung gegenüber dem Kreditnehmer. Crowd Solutions nimmt die Beträge aller Anleger entgegen und leitet diese abzüglich einer Gebühr an die Kreditnehmer weiter.

13. Gebotsabgabe / Finanzierungszusage

Sofern Sie sich für ein Kreditprojekt und die Höhe Ihrer Finanzierungszusage (und bei Auktionen die Höhe des Zinssatzes) entschieden haben, geben Sie bitte ein verbindliches Angebot ab. Das durch einen Anleger abgegebene Gebot ist in jedem Fall verbindlich und kann nicht mehr abgeändert oder zurückgenommen werden.

Kommt die Finanzierung zu Stande, sind Sie als Anleger verpflichtet, den Abtretungsvertrag zu bestätigen und den zugesagten Betrag an Crowd Solutions entsprechend der zur Verfügung gestellten Zahlungsanweisung zu überweisen. Wird entweder der Vertrag trotz Mahnung nicht unterzeichnet oder die Zahlung nicht geleistet, wird der Anleger vom Finanzierungsprojekt ausgeschlossen. Aus den der Crowd Solutions entstehenden Aufwänden wie dem Kreditnehmer allenfalls entstehenden Mehrkosten, erwächst basierend auf dem Nutzungsvertrag eine Schadenersatzpflicht zulasten des Anlegers.

14. Sperrung des Kreditprojekts

Wir dürfen die Freischaltung aus wichtigem Grund rückgängig machen oder das betreffende Kreditprojekt zeitweise sperren (beispielsweise, wenn rechtswidrige oder grob irreführende Angaben eingestellt werden oder wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen). Eine allfällige Schadenersatzforderung von Seiten Crowd Solutions AG gegenüber dem Kreditnehmer bleibt in diesen Fällen vorbehalten.

15. Leistungen für Anleger während der Finanzierung

Anleger können auf Crowd4Cash freigeschaltete Kreditprojekte eines Kreditnehmers während der jeweils laufenden Anlagefrist einsehen. Anleger können frei entscheiden, ob und mit welchem Betrag – mindestens jedoch CHF 500.- sie sich beteiligen möchten.

16. Kreditvergabe

Wir beschränken unsere Leistung darauf, Ihnen Crowd4Cash nach Massgabe des Nutzungsvertrages zur Verfügung zu stellen. Aus dem Abschluss des Nutzungsvertrages ergeben sich für Sie keine Rechte gegenüber der Crowd Solutions auf Abschluss weiterer Verträge; insbesondere haben Sie keinen Anspruch auf Abschluss eines Kreditvertrages.

Crowd4Cash stellt Ihnen als Anleger den Forderungsabtretungsvertrag auf Crowd4Cash zum Download zur Verfügung. Diesen schliessen Sie als Anleger mit Crowd Solutions AG direkt ab. Crowd Solutions AG ist dabei Kreditgeber gegenüber dem Kreditnehmer und der Name des Anlegers wird gegenüber dem Kreditnehmer nicht offengelegt

Wir stellen Ihnen diesen Vertrag sodann zur Bestätigung zusätzlich in Ihrem Nutzerbereich bereit, damit Sie bei Bedarf jederzeit darauf zugreifen können

Bitte bestätigen Sie den Abtretungsvertrag so rasch wie möglich nach der Bereitstellung.

17. Kreditabwicklung/ Zahlungen

Crowd Solutions führt den Zahlungsverkehr bei der Kreditauszahlung wie auch der Kreditrückzahlung durch und überwacht die fristgerechten Zahlungen des Kredits. Die in diesem Nutzungsvertrag zu unseren Gunsten vereinbarte Gebühr wird von der Crowd Solutions von den jeweiligen Zahlungen an Sie als Anleger direkt einbehalten. Für die Zahlungen müssen in jedem Fall die von Crowd4Cash versendeten Zahlungsinformationen mit der Referenz verwendet werden. Die Zahlungen haben hierbei per Bank oder Postüberweisung zu erfolgen. Zahlungen am Schalter sind nicht erlaubt und die daraus anfallenden Kosten werden separat dem Verursacher verrechnet.

Die Crowd Solutions ist bevollmächtigt, im Namen der Nutzer Rechnungen zu stellen, Zahlungen wie auch Mahnungen zu erlassen. Sie kann insbesondere bei Verzug oder Verletzung der Vertragspflichten im Namen der Nutzer Kreditverträge vorzeitig auflösen bzw. kündigen,

Die Crowd Solutions nimmt den Einzug der Zins- und Tilgungsraten beim Kreditnehmer vor. Die in diesem Nutzungsvertrag zu unseren Gunsten vereinbarte Gebühr wird von der Crowd Solutions von den jeweiligen Zahlungen an Sie als Anleger direkt einbehalten. Crowd Solutions leitet die vom Kreditnehmer bezahlten Raten, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt an den Kreditgeber weiter.

Die Crowd Solutions kann mit befreiender Wirkung gegenüber dem Empfänger an eine zuvor benannte Zahlstelle zahlen, falls eine Zahlung nicht anders möglich ist.

18. Verwahrung und Verwertung von Sicherheiten

Crowd Solutions AG trägt treuhänderisch für die Anleger unter eigenem Namen die Sicherheiten ein. Bei einem Inhaberschuldbrief wird die Sicherheit durch die Crowd Solutions AG bei einer Schweizer Bank verwahrt. Bei einem Registerschuldbrief wird die Crowd Solutions AG als (Grund-) Pfandgläubigerin im entsprechenden Grundbuch eingetragen. Eine Verwertung der Sicherheit wird dabei – und ohne Mitwirkung der Anleger – durch die Crowd Solutions eingeleitet bzw. vorgenommen und der Ertrag (abzüglich der Verwertungsgebühr, Kosten und Gebühren gemäss aktuell gültiger Gebührentabelle) im Rahmen der Forderungen an die Anleger ausgeschüttet.

19. Mahnungen, Verzug und Inkasso

Bei der Rückzahlung des Kredites fällt der Kreditnehmer grundsätzlich am Tag nach dem Fälligkeitsdatum der Forderung ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Tag hat der Kreditnehmer auf dem rückständigen Betrag Verzugszinse in Höhe der vereinbarten effektiven Jahreszinsen zu leisten.

Crowd Solutions nimmt die Mahnung im Namen aller Anleger vor. Dabei wird eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gewährt. Mahnungen sind kostenpflichtig und werden pauschal als Aufwandsentschädigung für die Crowd4Cash mit verrechnet. Für die erste Mahnung wird CHF 20.-, für die zweite Mahnung CHF 50.- und die dritte Mahnung CHF 80.- fällig. Die Mahngebühren werden separat in Rechnung gestellt und werden zusätzlich zu den Raten fällig.

Crowd Solutions ist berechtigt, im Auftrag und Namen sämtlicher Anleger das vorrechtliche Inkasso einzuleiten. Dabei kann sowohl ein Teilbetrag wie auch der ganze geschuldete Betrag an Dritte abgetreten werden. Bleibt dieses erfolglos, leitet Crowd Solutions das rechtliche Inkasso ein. Dabei kann Crowd Solutions selber handeln oder Dritte sowohl mit dem vorrechtlichen, wie auch rechtlichen Inkasso beauftragen. Der Anleger gibt dabei im Rahmen des eingegangen Nutzungsvertrag sein ausdrückliches Einverständnis zur Vertretung durch Crowd Solutions AG (Vollmacht).

Während der von Crowd Solutions eingeleiteten Massnahmen sind die Anleger verpflichtet, auf eigene Schritte gegen den säumigen Kreditnehmer zu verzichten. Nach der Kommunikation betreffend Beendigung der eingeleiteten Massnahmen sind die Anleger berechtigt, selbständig Schritte einzuleiten.

Für die mit dem Verzug entstandenen Umtriebe wird dem Schuldner, neben den entstandenen Kosten, eine sich nach dem Aufwand berechnende Entschädigung von CHF 80.- pro Stunde in Rechnung gestellt. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben in jedem Fall vorbehalten.

20. Gebühren

Registrierung

Die Registrierung und die Nutzung der Crowd4Cash-Plattform ist kostenlos.

Gebühren

Basierend auf dem Nutzungsvertrag fällt bei Zustandekommen des Kredites bzw. einer Anlage durch den Anleger eine Gebühr an. Diese richtet sich nach der Anlage- bzw. Kreditsumme. Sie beträgt für

  • Kreditnehmer: 0.80% pro Jahr
  • Anleger: 0.90% pro Jahr auf dem ausstehenden Kapital

Mit der Gebühr werden die Dienstleistungen der Kreditvergabe und rund um die Abwicklung des Kredites wie der Zahlungsverkehr während der Laufzeit, die Vertragserstellung oder Aufschaltung auf der Plattform abgegolten.

Die Gebühren werden jeweils auf der Kreditsumme berechnet. Die Gebühr wird beim Kreditnehmer für die ganze Laufzeit vom ausbezahlten Kreditbetrag abgezogen. Bei den Anlegern wird jeweils 1/12 der jährlichen Gebühr direkt von der monatlichen Rate abgezogen.

Fremdspesen z.B. durch Einzahlungen am Postschalter oder Kosten durch die Bestellung von Sicherheiten werden separat in Rechnung gestellt.

Mahngebühren

Aufwandsentschädigung

Crowd Solutions kann eine Aufwandsentschädigung von CHF 110.- pro Stunde erheben, falls durch die Verletzung von geltendem Recht oder der Nutzungsbestimmungen der Nutzer sanktioniert werden muss. Dieselbe Entschädigung wird fällig bei Inkasso Tätigkeiten oder allfälligen Betreibungen, wobei diese unabhängig von der Mahngebühr zu entrichten ist. Die Entschädigung kann im Einzelfall auch erhoben werden, wenn eine Aufbereitung eines Falles für einen Anleger, das übliche Mass übersteigt. Dies gilt auch für allfällige rechtliche Abklärungen oder für Rechtsfällen.

21. Risiken

Der Anleger wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Krediten mit Risiken verbunden ist. Hierbei kann sowohl ein Teil- wie auch Totalverlust auf dem eingesetzten Betrag erfolgen. Beim Kauf der Kredittranchen handeln die Anleger eigenverantwortlich und informieren sich individuell über die Tragbarkeit der damit verbundenen Risiken. Crowd Solutions lehnt jede Haftung für entstandene Verluste ab.

22. Änderung der Daten

Sofern Sie auf Crowd4Cash registriert sind, können Sie Ihre Daten während der Laufzeit des Nutzungsvertrags immer einsehen und nach Massgabe dieser Nutzungsbestimmungen ändern.

Die aktuellen Nutzungsbestimmungen können Sie jederzeit auf Crowd4Cash herunterladen und ausdrucken.

23. Datenschutz

Crowd4Cash speichert die Daten der Nutzer auf Servern in der Schweiz. Die Daten werden ausschliesslich zur Erbringung der Dienstleistungen verwendet. Crowd Solutions ist berechtigt, im Rahmen der Dienstleistungserbringung den Mitarbeitern wie auch beauftragten Dritten die Daten zur Verfügung zu stellen. Crowd4Cash unternimmt Vorkehrungen um diese Daten zu schützen

Persönliche Daten werden gemäss der Datenschutzerklärung von Crowd4Cash und anwendbaren Datenschutzvorschriften behandelt und gegen unbefugten Zugriff geschützt. Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieser Nutzungsbestimmungen.

Unter Umständen können die Daten über Server im Ausland verarbeitet werden oder zirkulieren. Der Nutzer erklärt sich mit der Verarbeitung der Daten unter den vorgängig beschriebenen Umständen einverstanden.

24. Kommunikation

Die Kommunikation zwischen Crowd4Cash und den Nutzern der Plattform erfolgt unter anderem auf elektronischem Weg. Dabei ist zu beachten, dass bei der Kommunikation via E-Mail die Vertraulichkeit nicht vollständig gewährleistet werden kann. E-Mails können unter Umständen von Dritten gelesen, gefälscht, verfälscht oder gelöscht werden. Zudem können schädliche Computerprogramme versandt werden. Der Nutzer akzeptiert mit der Registrierung die Kommunikation via E-Mail und die Lagerung der Daten auf den Servern von Crowd4Cash. Crowd4Cash übernimmt hierbei keine Haftung für die Sicherheit elektronisch übermittelter Daten.

Crowd4Cash/Crowd Solutions wird Sie nie telefonisch oder per E-Mail nach Ihrem Usernamen oder Passwort fragen. Entsprechende Anfragen sind nicht zu beantworten und an die Crowd Solutions zu melden

25. Verfügbarkeit von Crowd4Cash

Der Nutzungsvertrag verpflichtet Crowd Solutions AG nur dazu, Crowd4Cash während der von uns festgelegten Verfügbarkeitszeiträume zur Nutzung verfügbar zu halten. Eine jederzeitige Verfügbarkeit ist angestrebt, die Crowd Solutions AG ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Sofern Crowd4Cash der Wartung bedarf, technische Massnahmen oder die Sicherheit von Crowd4Cash dies erfordern oder sofern wir Ereignissen ausgesetzt sind, welche wir selbst nicht beeinflussen können (z.B. Ausfall von Telekommunikations-netzen, der Datenübertragung durch Dritte, der Energie-versorgung sowie Naturkatastrophen etc.), sind wir zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Verfügbarkeit von Crowd4Cash berechtigt

26. Haftungsbeschränkung/Haftungsausschluss

Die auf Crowd4Cash vorgestellten Inhalte dienen lediglich der Information; eine Beratungsleistung wird auf Crowd4Cash oder von Crowd Solutions nicht angeboten. Wir nehmen lediglich eine eingeschränkte Prüfung der Kreditnehmer nach bestimmten formalen und technischen Kriterien vor, die keine Aussagen darüber erlauben, ob die eingestellten Informationen und Angaben zutreffend sind. Auf die Wirksamkeit der Verträge zwischen Kreditnehmern und Dritten und deren Durchführung und Erfüllung haben wir keinen Einfluss; wir haften folglich hierfür auch nicht.

Crowd Solutions haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführte Schäden. Für indirekte oder Folgeschäden wird die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Leistungen von Dritten, welche Crowd Solutions zur Erfüllung der Dienstleistung hinzuzieht, wird wegbedungen.

Jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Verwendung der Crowd4Cash Plattform ergeben, ist ausgeschlossen. Dabei wird keine Haftung oder Gewährleistung insbesondere für folgende Punkte übernommen:

  • Alle Verluste, die aus Krediten entstehen
  • Allfällige Schäden, die durch andere Nutzer oder Dritte verursacht werden
  • Gültigkeit und Wirksamkeit der Verträge zwischen dem Kreditnehmer und Anleger
  • Bewertungen oder Bonitätsnoten
  • Zahlungsfähigkeit des Schuldners
  • Gefälschte oder verfälschte Unterlagen, die als Grundlage für die Kreditvergabe dienen

Des Weiteren wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die aus folgenden technischen Gründen entsteht:

  • Ausfälle der Plattform
  • Zugriffsbeschränkungen der Nutzer
  • Netzausfälle
  • Verspätungen der Datenübertragung
  • Manipulation der Plattform von Crowd4Cash, wie z.B. durch Viren oder Trojaner

Wir prüfen und aktualisieren ständig die auf Crowd4Cash bereitgestellten Informationen. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten zwischenzeitlich verändern. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden.

Um unsere Nutzer zu identifizieren und die Bonitätsprüfung durchzuführen, arbeiten wir mit Kooperationspartnern zusammen. Wir können jedoch nicht dafür einstehen, dass die im Ergebnis von Dritten an uns übermittelten Informationen inhaltlich richtig sind.

Allfällige verlinkte Seiten werden nicht geprüft und Crowd Solutions übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit, Qualität und Sicherheit der verbundenen Seiten.

Wird Crowd Solutions durch das Verhalten eines Nutzers von einem anderen Nutzer oder Dritten mit Ansprüchen irgendwelcher Art konfrontiert, hat der verantwortliche Nutzer Crowd Solutions schadlos zu halten. Dies beinhaltet Ansprüche wie auch die Crowd Solutions entstandenen Kosten und Auslagen.

27. Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte

Crowd Solutions AG ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen. Dies beinhaltet ausdrücklich das Recht die Forderung an Dritte weiterzuverkaufen.

28. Ende des Nutzungsverhältnisses / Kündigung des Nutzungsvertrages

Die Nutzer können jederzeitschriftlich per E-Mail oder per Post an Crowd Solutions AG, Bellevueweg 42, 6300 Zug mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Keine offenen Kredite. Bestehende Kredite sind vollumfänglich zurückbezahlt.
  • Es besteht keine offene Forderung zugunsten der Crowd Solutions.
  • Es ist kein laufendes Kreditgesuch auf der Plattform von Crowd4Cash aufgeschaltet.
  • Der Nutzer ist nicht als Anleger in einer laufenden Finanzierung beteiligt.

Die Kündigung ist gültig ab dem Datum der Bestätigung seitens Crowd4Cash. Hängige Kreditanträge werden ersatzlos gelöscht.

Eine Kündigung des Nutzungsvertrages mit der Crowd Solutions hat auf die Wirksamkeit der sonstigen Verträge keinen Einfluss.

29. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbestimmungen ganz oder teilweise nichtig und/ oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und / oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/ oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/ oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für allfällige weitere Verträge in Schriftform zwischen Crowd Solutions und dem Nutzer.

30. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nutzungsbestimmungen)

Crowd4Cash behält sich vor die Nutzungsbestimmungen jederzeit zu ändern.

Änderungen der Nutzungsbestimmungen werden 14 Tage vor Inkrafttreten an alle Nutzer per E-Mail versandt. Erfolgt innerhalb 10 Tagen kein schriftlicher Widerspruch, ersetzen die neuen Nutzungsbestimmungen die bisherigen ersatzlos. Die Nutzungsbestimmungen treten bei Publikation auf der Crowd4Cash Plattform in Kraft.

31. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand

Für das Verhältnis zwischen Crowd Solutions / Crowd4Cash und einem Vertragspartner/ Nutzer ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Nutzungsbestimmungen, den Vertragsbeziehungen mit der Crowd Solutions AG und der Nutzung von Crowd4Cash, ist die Stadt Zug.