Aus aktuellem Anlass befassen wir uns mit dem Thema Coronavirus. Viele KMUs werden durch die nationalen und kantonalen Notmassnahmen, die mit dem am 16. März verkündeten Lockdown einen Höhepunkt erreicht haben, sehr hart getroffen. Noch sind die Folgen nicht absehbar. Wir fühlen uns daher den KMUs in der Schweiz verpflichtet und haben alle zurzeit bekannten Unterstützungsmassnahmen im nachstehenden Blog für Sie zusammengetragen (Stand 2. April 2020).
Kurzarbeit
Was ist Kurzarbeit?
Führt eine ausserordentliche Situation, wie beispielsweise das aktuelle Coronavirus, zu einem Arbeitsausfall bei den Arbeitnehmern von mehr als 10%, so spricht man von Kurzarbeit. Um den damit verbundenen Lohnausfall abzufedern und Entlassungen zu vermeiden, kann die Arbeitslosenkasse mit Kurzarbeit aushelfen. Normalerweise gilt hier eine Wartefrist von 10 Tagen.
Im Rahmen der aktuellen Situation wurde diese Frist auf einen Tag reduziert (gültig bis 30 September 2020). Damit tragen die KMUs lediglich während einem Tag die Kosten für die Kurzarbeit. Zudem wurde der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auch auf Personen in einem befristeten Arbeitsverhältnis, Personen in einem Lehrverhältnis, Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit und auf Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung ausgeweitet.
Wie beantragen Sie Kurzarbeit?
Die Meldung erfolgt an die verantwortlichen kantonalen Stellen (in der Regel die Volkswirtschaftsdirektion) mittels Voranmeldeformular. Die Mitarbeiter müssen dabei der Kurzarbeit ausdrücklich zustimmen. Zusätzliche Informationen finden Sie hier.
Was ist ein COVID-19 Übergangskredit?
Wer kann einen Übergangskredit beantragen?
Wie stellen Sie einen Antrag für den Übergangskredit?
Die Kredite werden durch die Hausbank (auch PostFinance) des Unternehmens vergeben. Um einen Antrag zu stellen muss ein Formular ausgefüllt werden und per E-Mail oder per Post an die jeweilige Hausbank gesendet werden. Das Formular können Sie hier herunterladen.
Weitere Möglichkeiten
Folgende weitere Massnahmen wurden beschlossen, um Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten zu helfen, diese schwierige Zeit zu überbrücken:
- Es kann ein vorübergehender zinsloser Zahlungsaufschub bei den Sozialversicherungsbeiträgen (AHV, IV, EO, ALV) beantragt werden. Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die Höhe der regelmässigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist.
- Bei der Mehrwertsteuer, auf Zöllen, Verbrauchssteuern und Lenkungsabgaben verzichtet der Bund vom 21. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auf Verzugszinsen, wenn die Unternehmen eine längere Zahlungsfrist beantragen. Das gleiche gilt für die direkte Bundessteuer.
Selbstständige
Der Bundesrat hat auch Massnahmen zur Entschädigung von Selbstständigen, welche durch die Corona-Krise Erwerbsausfälle erleiden, beschlossen. Sie erhalten ein Taggeld, wenn sie Ihren eigenen öffentlich zugänglichen Betrieb schliessen müssen, wenn sie sich in eine ärztlich verordnete Quarantäne begeben müssen oder wenn sie aufgrund der Schulschliessungen ihre Kinder Betreuen müssen.
Um das Taggeld zu erhalten, müssen betroffene ein Gesuch einreichen. Für die Beratung und Auszahlung ist die Ausgleichskasse zuständig, bei welcher die Betroffenen ihre AHV-Beiträge abrechnen. Selbstständige mit Anspruch auf den Erwerbssatz erhalten 80% ihres durchschnittlichen Einkommens oder maximal 196 Franken pro Tag. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der AHV.
Zudem können betroffene Selbständige, wie die Unternehmen auch, einen zinslosen Zahlungsaufschub der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) beantragen.
Härtefalllösung
Leider fallen trotz diesen Massnahmen gewisse Selbstständige noch durch die Maschen. Dies trifft vor allem diejenigen, welche sich durch den weitgehenden Stillstand der Wirtschaft mit Erwerbseinbussen konfrontiert sehen, obwohl ihre Erwerbstätigkeit nicht verboten ist und somit keinen Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz haben. Deswegen hat der Bundesrat das EDI (BSV) beauftragt, zusammen mit dem EFD (EFV) und dem WBF (SECO) eine Unterstützung im Sinne einer Abfederung von Härtefällen für Selbständige bis zum 8. April 2020 zu prüfen.
Private Versicherungen (Beispiel basierend auf einer Versicherungsgesellschaft)
Epidemieversicherung
Die spezifische Epidemieversicherung übernimmt den durch die Schliessung entstandenen Schaden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind angeordnete Massnahmen der zuständigen schweizerischen Behörden zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten die zur Schliessung von Betrieben oder Betriebsteilen führen.
Sachversicherung
Die Sachversicherung übernimmt keine Entschädigung, da kein Sachschaden vorliegt.
Wir empfehlen trotzdem bei Ihrer Versicherung betreffend eine allfällige Deckung nachzufragen. Diese hängt stark von der Versicherung bzw. der Gesellschaft ab, bei welcher die Police abgeschlossen wurde.
Ob die aktuell beschlossenen Massnahmen ausreichen, bleibt abzuwarten. Wir sind jedoch der Meinung, dass der Bundesrat erkannt hat, dass ohne flankierende Massnahmen die Wirtschaft zu stark beeinträchtigt werden würde. Wir hoffen sehr, dass durch die raschen und unbürokratischen Massnahmen die Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft gemildert werden können.
Neuer Kurzzeitkredit bei Crowd4Cash für KMU Liquidität
Crowd4Cash versucht hierbei mit dem Kurzzeit-Kredit für KMUs Abhilfe zu schaffen. Zusammen mit einem Partnerunternehmen bieten wir KMUs per sofort Kredite bis zu CHF 250K und einer Laufzeit bis zu 12 Monate an. Für weitere Details kontaktieren Sie uns.
Quellen:
SECO Kommunikation «Massnahmen zum Coronavirus»
https://www.baloise.ch/de/ueber-uns/coronavirus.html#anchor-id-93a0