Am 5. Juli 2017 hat der Bundesrat eine Änderung der Bankenverordnung beschlossen. Uns Crowdlending-Firmen wird das Leben so um einiges erleichtert. Doch welche Änderungen sind nun am 1. August 2017 in Kraft getreten?
1. Ausdehnung der 7 Tage Regel auf 60 Tage
Bisher war es uns nur 7 Tage lang möglich, Gelder auf dem Konto zu behalten. Dieser Wert wurde durch den Schweizer Regulator FINMA im Sinne einer Rechtspraxis definiert. Nach Ablauf dieser Frist musste das Geld bereits wieder weiterbezahlt werden. Bisher war es eine Herausforderung das Geld zum richtigen Zeitpunkt zu erhalten um zum Beispiel in Verbindung mit dem gesetzlichen Rücktrittsrecht gemäss Konsumkreditgesetz (KKG) auch fristgerecht auszahlen zu können.
Ab dem 1. August kann das Geld nun 60 Tage auf Konto behalten werden. Dies vereinfacht für uns die Verarbeitung der Zahlungen und der entsprechenden Fristen erheblich. Zusätzlich sehen wir neue Geschäftsmöglichkeiten bei uns und der ganzen Branche durch die neue längere Frist. Gerne werden wir Sie über Neuerungen zum gegebenen Zeitpunkt informieren.
2. Aufhebung der 20er Regel
Zukünftig darf ein Kredit von bis zu einer Million CHF bewilligungsfrei von mehr als 20 Anlegern mitfinanziert werden. Bisher galt ein Kreditnehmer beim Überschreiten der 20er Regel gesetzlich als Bank und musste eine Bewilligungspflicht erfüllen.
Durch die grössere Aufsplittung der Beträge, was dem eigentlichen Crowd-Gedanken entspricht, sind nun höhere Finanzierungsbeträge realistisch. Waren bisher grössere Beträge, wegen der hohen Mindestanlagen nur sehr schwer finanzierbar, können diese nun in viel mehr kleinere Beträge aufgeteilt werden. Dies wiederum erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Finanzierung und ermöglicht dem Anleger noch stärker zu diversifizieren.
Crowd4Cash hat bereits reagiert und den Maximalbetrag für KMU Kredite auf CHF 500‘000 erhöht. Weitere Massnahmen werden in Kürze folgen.
Crowd4Cash begrüsst die Änderungen sehr und wir freuen uns sehr, dass sich die Prozesse vereinfachen und neue Geschäftsmodelle möglich sind.