Rechtliche Situation von P2P Krediten in der Schweiz

Im Rahmen der KMU Serie behandeln wir heute in der vierten Folge die rechtliche Einordnung von P2P Krediten in der Schweiz. Die rechtliche Situation wurde zwar bereits etwas vereinfacht, aber es gilt immer noch einiges zu beachten. Mehr dazu in diesem Blog. Im Rahmen der KMU Serie behandeln wir heute in der vierten Folge die rechtliche Einordnung von P2P Krediten in der Schweiz. Die rechtliche Situation wurde zwar bereits etwas vereinfacht, aber es gilt immer noch einiges zu beachten. Mehr dazu in diesem Blog.

Allgemeine Regelungen

Geldwäschereigesetz (GwG)
Crowd4Cash ist als Kreditgeber ein Finanzintermediär gemäss Art. 2 Geldwäschereigesetz (GwG). Dabei bedarf die volle Unterstellung unter das GwG einer Mitgliedschaft bei einer Selbstregulierungsorganisation (SRO). Crowd4Cash ist hierbei bei PolyReg Mitglied und erfährt hierbei auch regelmässige Revisionen.

Verrechnungssteuergesetz (VStG)
Kapitalerträge aus P2P Krediten fallen nicht unter die Regelung von Art. 4 VStG und sind somit von der Verrechnungssteuer ausgenommen.


Bankengesetz (BankG)

Natürliche und juristische Personen, die dem Bankengesetz nicht unterstehen, dürfen keine Publikumseinlagen gewerbsmässig entgegennehmen. Obwohl beim P2P Kredit eine gewerbsmässige Entgegennahme von Geldern erfolgt, gelten diese nicht als Einlage, sofern die Abwicklung innert 60 Tagen erfolgt (Art 5 Abs 3 BankV). Dieser Artikel ist einer der wichtigsten Grundlagen der P2P Plattformen, da es dieser ermöglicht ohne Banklizenz zu operieren. Dies spart signifikant Kosten, welche wir den Kunden in günstigen Zinsen und Gebühren zurückgeben können und das Geschäft trotzdem profitabel betreiben können.

Im Speziellen: KMU Kredite
Für die Vergabe von KMU-Krediten ist in der Schweiz keine Bewilligung notwendig. Die Kreditverträge richten sich nach dem Obligationenrecht und geniessen daher eine hohe Formfreiheit. Die Haupteinschränkung aus operationeller Sicht ist bei den P2P KMU Krediten sicherlich der Betrag von CHF 1 Mio., welcher bei mehr als 20 Anlegern eine Unterstellung unter das Bankengesetz erforderlich machen würden (Art6 Abs 2 BankG). Im Umkehrschluss ist aber eine Finanzierung durch einen P2P Kredit in der Schweiz bis zu CHF 1 Mio. bewilligungsfrei.

Exkurs Konsumkredite

Konsumkreditgesetz (KKG)
Eine hohe rechtliche Komplexität herrscht jedoch bei den Konsumkrediten. Dabei sind die P2P Kredite seit dem 1. Mai 2019 voll dem KKG unterstellt. Das bringt einen hohen administrativen und regulatorischen Aufwand mit sich. Primär gilt es, viele Massnahmen zum Verbraucherschutz zu berücksichtigen. Crowd4Cash ist es in den letzten drei Jahren gelungen, die meisten dieser Vorgaben in ihren Prozessen zu automatisieren. Beim Konsumkredit besteht eine Lizenzpflicht für gewerbsmässige Kreditvergabe. Das ist auch einer der vielen Vorteile von Crowd4Cash, da diese als dazwischen geschalteter Kreditgeber als Plattform eine Anlage in diese Anlageklasse ermöglichen kann, auch für Institutionelle Anleger.

Crowdlending

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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