Bundesrat setzt zum Sprung für die P2P-Crowdlending-Akteure an

Der Bundesrat hat durch den Entscheid vom 30.November 2018 dem Schweizerischen Finanzplatz die Tür zu digitalen und innovativen Lösungen durch die Förderung von FinTech Unternehmen zu öffnen, einen weiteren Schritt in die Zukunft gemacht.

Was ist passiert?
Die im letzten Jahr durch den Bundesrat lancierte «Sandbox» sollte den innovativen FinTech Unternehmen ermöglichen, zusätzliche Tätigkeiten – auch ohne Bankbewilligung – ausführen zu dürfen. Dies brachte uns Crowdlending Anbieter Erleichterungen im Bereich der Haltefristen auf Abwicklungskonten als auch im Unternehmenskredit-Geschäft. Auf der Konsumkreditseite wurde die Regulierungsänderung leider nicht vollständig durchgezogen. Erst die am 30. November erschienene Publikation zur Vernehmlassung zur Änderung der Bankenverordnung (BankV) /FinTech-Bewilligung (Details finden Sie hier) stellt für die Akteure im Konsumkredit Peer-to-Peer Crowdlending-Markt eine echte Neuerung dar. Durch das Fallen der sogenannten 20iger Regel im Konsumkreditbereich wird dem Crowd-Gedanken in seiner reinen Form Rechnung getragen. Ab dem 1. April 2019 dürfen nun auch Kredite an Privatpersonen von mehr als 20 Personen bzw. Anlegern finanziert werden. Begleitet wird diese Änderung durch eine Unterstellung des Crowdlending-Geschäftes unter das Konsumkreditgesetz (KKG). Dies bedingt, dass alle Crowdlending Anbieter die KKG Regeln einhalten und sich somit auch der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) anschliessen müssen.

Wer profitiert?
In erster Linie profitieren die Anleger bzw. die Investoren. Diese Regelung erlaubt es nun auch Investoren mit kleineren Budgets von einer optimalen Diversifizierung ihrer Anlagen profitieren zu können. Im Weiteren stärkt dies natürlich auch die Wettbewerbsfähigkeit der Crowdlending-Anbieter, da nun die Finanzierung insbesondere bei grösseren Kreditprojekten durch mehr Anleger diversifiziert werden kann und damit die Finanzierungsmöglichkeiten verbessert werden.


Wir sind bereit!

Als innovatives und visionäres Unternehmen haben wir unser Geschäftsmodell seit Beginn dediziert an den hohen Qualitätsstandards einer freiwilligen KKG-Unterstellung ausgerichtet und uns dieses Jahr auch der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) als Mitglied angeschlossen. Wir begrüssen diese Veränderungen sehr, tragen sie doch zu einer weiteren Professionalisierung des Crowdlending-Marktes als Ganzes bei. Wir waren und werden auch in Zukunft ein zuverlässiger, risikobewusster und agiler Partner für unsere Kunden sein.  Besuchen Sie unsere Website, es erwarten Sie interessante Anlagemöglichkeiten und ein einfaches und schlankes Onboarding.

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Die möglichen Laufzeiten sind 1 bis 84 Monate. Der effektive Jahreszins bewegt sich zwischen 4.00% und 8.85% und ist abhängig von Ihrer Bonität und der gewählten Kreditlaufzeit. Für einen Kredit von CHF 10’000.- mit einer Laufzeit von 12 Monaten fallen zwischen CHF 282.50 und CHF 536.37 Zinskosten und Gebühren an. Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag zwischen CHF 10'282.50 und CHF 10'536.37. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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